Weiterkommen durch Weiterbildung: Das neue Aufstiegs-BAföG

14. Februar 2020

Heute haben wir mein erstes Gesetz als Bildungspolitikerin verabschiedet: eine wirklich gute Sache! Wir reformieren das Aufstiegs-BAföG! Ab dem 01.08.2020 gibt es für die berufliche Aufstiegsqualifizierung mehr Zuschüsse vom Staat.

Das neue Aufstiegs-BAföG ist ein wichtiger Baustein für eine moderne Weiterbildungskultur in unserem Land. Durch die Reform senken wir die Kosten für eine Aufstiegsqualifizierung. Die Entscheidung für die Aufnahme einer Fortbildung bleibt somit auch in Zukunft attraktiv. Höhere Zuschüsse für Maßnahme- und Prüfungsgebühren sowie die Übernahme der Lebenshaltungskosten während einer Vollzeitförderung schaffen zudem echte Gleichwertigkeit zu den akademischen Bildungswegen. Damit kommen wir der Gebührenfreiheit nun auch in der beruflichen Bildung einen großen Schritt näher. Ein Ziel, dass die SPD-Bundestagsfraktion schon lange verfolgt.

Wir schaffen außerdem erstmals die Möglichkeit einer Mehrfachförderung. Damit gilt ein Förderanspruch für jede der im Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung festgehaltenen Fortbildungsstufen. Eine Aufstiegs-Förderung kann künftig also auch drei Mal während der gesamten Fortbildungskarriere in Anspruch genommen werden. Das ist ein starkes Angebot für einen Aufstieg durch Bildung und damit gelebte sozialdemokratische Bildungspolitik.

Sehen Sie sich dazu auch meine Rede im Deutschen Bundestag an.

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