Teilhabechancengesetz // Sozialer Arbeitsmarkt

22. November 2018

Deutschland ist ein wohlhabendes Land. Doch immer mehr driftet die Schere zwischen Arm und Reich auseinander. Trotz guter Konjunktur- und niedrigen Arbeitslosenzahlen schaffen viele Menschen nach langer Arbeitslosigkeit den Einstieg in einen neuen Job nicht mehr. Wer über einen längeren Zeitraum keine Arbeit findet, für den wird es immer schwieriger eine neue Stelle zu bekommen. Auch mir persönlich wird oft davon berichtet. Um hier neue Perspektiven zu schaffen, haben wir das Teilhabechancengesetz beschlossen.

750.000 Menschen sind trotz Rekordbeschäftigung langzeitarbeitslos. Für sie ist es ein Kraftakt, aus eigener Anstrengung einen neuen Arbeitsplatz zu suchen, was zudem fast immer im Misserfolg endet. Das Ergebnis: Ohne Erfolg keine Motivation. Und ohne Motivation kein Erfolg. Damit steckt man schnell im Teufelskreis der Langzeitarbeitslosigkeit. Besonders häufig ist davon die Gruppe der 50 – 65 jährigen betroffen, also diejenigen, die teilweise kurz vor der Rente stehen, aber durch die Arbeitslosigkeit keine zusätzlichen Rentenansprüche mehr sammeln können.

Hier setzen wir an. Auf Initiative von SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil haben wir im Bundestag den sogenannten sozialen Arbeitsmarkt beschlossen. Hinter diesem Begriff steckt das Teilhabechancengesetz. Damit fördert der Bund Arbeitsplätze für maximal 5 Jahre, ganz egal ob in der freien Wirtschaft oder in den Kommunen. Zusätzlich geben wir Geld für Beratungsangebote, die bei uns „Coachings“ heißen. In dieser individuellen Beratung werden Stärken und Schwächen der Teilnehmenden herausgearbeitet, damit ein passender Arbeitsplatz gefunden werden kann. Damit vermeiden wir Unzufriedenheit im neuen Job auf beiden Seiten: bei den zukünftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie bei den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern.

Für diejenigen, die mindestens 7 Jahre ALG II („Harz IV“) bezogen haben und über 25 Jahre alt sind, fördert der Bund für maximal 5 Jahre die Lohnkosten. Im ersten Jahr beträgt diese Förderung 100 Prozent des regelmäßigen Arbeitslohns auf Basis des jeweiligen Tarifvertrages. Das war uns besonders wichtig. In jedem weiteren Jahr wird der Zuschuss um 10 Prozent verringert.

Für diejenigen, die mindestens 2 Jahre arbeitslos sind, beträgt die Lohnkostenförderung im ersten Jahr 75 Prozent des jeweiligen Tariflohns. Diese sinkt im zweiten Jahr auf 50 Prozent und endet dann. Auch hier gibt es die Möglichkeit der Coachings.

Das Konzept des sozialen Arbeitsmarktes richtet sich an diejenigen, die oftmals keine Hoffnung mehr haben einen Job zu finden, aber arbeiten wollen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden unterstützt und ermutigt, auch denen eine Chance zu geben, die sie normalerweise übersehen hätten. So fördern wir Arbeit anstatt Arbeitslosigkeit, und damit für viele auch ein Weg zurück in die Mitte unserer Gesellschaft.

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