SPD: Neues Gesetz verschärft Strafrecht gegen Hetze und Bedrohung im Netz

22. Juni 2020

Auf Initiative von SPD-Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat der Deutsche Bundestag vergangene Woche das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität beschlossen. „Mit dem Gesetz verschärft die Koalition das Strafrecht und sorgt dafür, dass Hetze und Bedrohung im Netz künftig härter verfolgt werden können.

Der Strafrahmen bei Mord- und Vergewaltigungsdrohungen im Netz wird von bis zu einem auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe erhöht. Dieses neue Gesetz begrüße ich ausdrücklich“, kommentiert die SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrike Bahr. Mehr als drei Viertel aller von der Polizei registrierten Hasskommentare sind rechtsextremistisch. Im Schnitt kommt es in Deutschland jeden Tag zu zwei rechtsextremen Gewalttaten. Rassismus und Rechtsextremismus führen zu Hass und Gewalt, und die Morde in Hanau, Halle und Kassel zeigen, wie schnell aus Worten Taten werden. Auch die Onlineplattformen, auf denen Hasskommentare veröffentlicht werden, müssen künftig Volksverhetzungen, Neonazi-Propaganda und Mord- und Vergewaltigungsdrohungen melden. Menschen, die sich politisch oder gesellschaftlich engagieren, sollen besser gegen Anfeindungen geschützt werden. „Unsere Demokratie gerät in Gefahr, wenn sich Bürgerinnen und Bürger aufgrund von Drohungen aus Vereinen, Initiativen oder der örtlichen Politik zurückziehen müssen“, so Bahr, Vorsitzende der SPD Schwaben. Das Gesetz sieht unter anderem Änderungen im Melderecht vor. Gefährdete Personen können künftig leichter eine Auskunftssperre eintragen lassen und so davor geschützt werden, dass ihre Adressen weitergegeben werden. So wird verhindert, dass private Adressen von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern oder gesellschaftlich Engagierten gezielt im Netz veröffentlicht werden können.

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