Musterfeststellungsklage

22. November 2018

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind verunsichert, wenn sie nach einem nicht selbstverschuldeten Schaden alleine gegen große Unternehmen, die teure Anwälte beschäftigen, klagen sollen. Viele scheuen sich vor den Kosten, aber auch vor der Dauer eines Gerichtsverfahrens, dessen Erfolgsaussichten oftmals ungewiss erscheinen.

Um diesem Ohnmachtsgefühl der Verbraucherinnen und Verbrauchern entgegenzutreten, hat SPD-Justizministerin Katarina Barley die Eine-für-Alle-Klage ins Leben gerufen - als unmittelbare Reaktion auf den Umgang der Automobilkonzerne mit dem Dieselskandal.

Die Musterfeststellungsklage erleichtert Verbraucherinnen und Verbrauchern ab sofort die Durchsetzung ihres guten Rechts vor Gericht. Das Beste daran: Es kostet keinen Cent.

Melden sich mindestens 50 Geschädigte in einem Klageregister beim Bundesjustizministerium, werden nach 2 Monaten die Verbraucherverbände aktiv. Diese lassen dann vor Gericht feststellen, ob ein Schadensersatz tatsächlich vorliegt oder nicht. Das entsprechende Gerichtsverfahren endet in einem Vergleich oder mit einem Urteil. Im Fall eines Vergleichs können die Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden, ob sie diesen annehmen, oder nicht. Falls es zu keinem Vergleich, aber zu einem Urteil kommt, das eine Unternehmenshaftung bestätigt, können die Verbraucherinnen und Verbraucher auf Basis des Urteils individuell gegen das Unternehmen gerichtlich vorgehen. Damit haben sie einen erheblichen Vorteil gegenüber der bisherigen Praxis, wo in einem gesonderten Gerichtsverfahren jeder für sich seinen Schaden individuell anerkennen lassen musste. Das war für die Verbraucherinnen und Verbraucher teuer, ungewiss und hat viel Zeit gekostet.

Falls das Gericht allerdings entscheidet, dass keine Haftung vorliegt, ist dieses Urteil – genau wie im positiven Urteilsfall – für alle im Klageregister eingetragenen Verbraucherinnen und Verbraucher bindend.

Eine erste Musterfeststellungsklage wurde bereits von der Verbraucherzentrale Bundesverband in Kooperation mit dem ADAC gegen VW eingereicht. Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher können sich ab Mitte November in das entsprechende Klageregister eintragen und damit mögliche Schadenersatzansprüche angeben. Positiver Nebeneffekt: Durch die Registrierung im Klageregister wird ein Verjährungsstopp erzielt.

Obwohl die Eine-für-Alle-Klage als Reaktion auf den Dieselskandal entstanden ist, wird sie umfassend die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher auch in anderen Rechtsgebieten stärken. Wenn also Banken, Energieversorger und Versicherungen Kundinnen und Kunden bei Vertragskündigungen gängeln oder unverhältnismäßige Gebühren erheben, dann besteht genauso Handlungsbedarf wie bei den massenhaft geschädigten Dieselfahrerinnen und -fahrern. Genau für diese Fälle haben wir lange für die Musterfeststellungsklage gekämpft, die nun am 01.11.2018 in Kraft getreten ist.

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