Mietpreisbremse: Stärkere Rechte für Mieterinnen und Mieter

21. Januar 2019

Die SPD hat bereits in der vergangen Legislaturperiode die Mietpreisbremse durchgesetzt. Seit dem darf der Mietpreis bei Neuvermietungen von Wohnungen nur maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Mit der Mietpreisbremse wollten wir die steigenden Mieten in den Ballungszentren eindämmen. Leider hat das nicht gut geklappt, weil es viele Ausnahmen gab (Einzug in Neubau, Sanierung der Wohnung, höhere Vormiete u.a.). Vor allem die Modernisierungsumlage steht nach wie vor in der Kritik alteingesessene Mieterinnen und Mieter aus ihren Wohnungen zu verdrängen, weil diese nach einer Modernisierung zu teuer werden.

Die SPD hat das erkannt und bessert nun nach. Die Modernisierungsumlage – also der Betrag, der nach Modernisierungsmaßnahmen auf die Jahresgesamtmiete umgelegt werden darf – wird künftig von 11 Prozent auf 8 Prozent gesenkt. Gleichzeitig wird eine einheitliche Grenze eingeführt, falls die Mieterhöhung trotz der geringeren 8 Prozent Umlage nach einer Modernisierung im Verhältnis zur bisherigen Miete zu hoch wäre. In diesem Fall greift eine sogenannte Kappungsgrenze. Das heißt: Der Betrag, um den die monatliche Miete nach einer Modernisierung erhöht wird, darf innerhalb von sechs Jahren höchstens 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Diese Regelung gilt bundesweit und für alle Modernisierungsmaßnahmen.

Vermieter werden neuerdings verpflichtet, noch vor Abschluss eines Mietvertrags unaufgefordert dazulegen, ob im konkreten Fall eine begründete Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt. Nur wenn diese Auskunft erteilt wird, können sich Vermieter auch später auf diese Ausnahme berufen. Dank dieser vorgeschalteten Auskunftspflicht können Mieterinnen und Mieter von vornherein besser beurteilen, ob die geforderte Miete rechtlich erlaubt ist. Falls ein Verstoß vorliegt, reicht in Zukunft ein schriftliches „Ich rüge die Höhe der Miete!“ an den Vermieter aus, um die zu viel gezahlte Miete zurückzufordern. Diese Maßnahmen gelten ab dem 01.01.2019.

Trotzdem wissen wir: Nur das Bauen von bezahlbaren Wohnungen hilft, um gegen den Wohnungsmangel langfristig anzukommen. Deswegen gibt der Bund 2.5 Milliarden in den kommenden Jahren für den sozialen Wohnungsbau aus.

Als weitere Schritte möchte die SPD ein Gesetz verabschieden, mit dem künftig einfacher und schneller gebaut werden kann und mit dem die Behörden vor Ort das dafür notwendige Personal einstellen können. Dazu setzt sich SPD für einen Mieterhöhungsstopp für 5 Jahre ein – überall dort, wo der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist.

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