Mehr Zeit für Steuererklärungen!

13. Januar 2021

Die Steuerberater*innen leisten in der Coronakrise einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass die staatlichen Wirtschaftshilfen bei den betroffenen Unternehmen und Selbstständigen ankommen – denn die meisten Anträge müssen extern über Beratungen gestellt werden.

Damit Steuerberater*innen nicht in die Situation kommen, zwischen Corona-Hilfsanträgen einerseits und der fristgerechten Abgabe von Steuererklärungen andererseits entscheiden zu müssen, werden die Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen für 2019 verlängert. Der Bundestag debattiert in dieser Woche in erster Lesung über den Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung, mit dem die Verlängerung der Fristen geregelt wird. Für Steuer- und Feststellungserklärungen, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt werden, wird in dieser außergewöhnlichen Situation antragslos eine längere Bearbeitungszeit ohne Verspätungszuschläge oder Zinsen eingeräumt.

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