Kinder- und Jugendhilfe aus einer Hand

02. Dezember 2020

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschlossen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt vor allem die Vorschläge für besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen, mehr Beteiligung und Hilfen aus einer Hand.

Damit machen wir die Kinder- und Jugendhilfe besser: inklusiv, partnerschaftlich und auf Augenhöhe mit Eltern, Kindern und Jugendlichen.

Der kinder- und jugendpolitische Sprecher Sönke Rix und Ulrike Bahr als zuständige Berichterstatterin freuen sich über diesen Beschluss: „Benachteilte Kinder und Jugendliche und ihre Familien werden in Zukunft von einer besseren Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Familiengerichten und anderen wichtigen Akteuren profitieren. Damit Kinder und Jugendliche in Einrichtungen besser geschützt sind, werden die Anforderungen an die Erteilung einer Betriebserlaubnis erhöht.

Die Rechte von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern sollen unter anderen durch erweiterte Beteiligungsmöglichkeiten gestärkt werden. Junge Menschen erhalten einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung. Es werden unabhängige Ombudsstellen eingerichtet, die bei Konflikten beraten, unterstützen und vermitteln. Selbstvertretungen von Eltern, Kindern oder Jugendlichen haben künftig einen Anspruch auf Einbeziehung und Unterstützung.

Für alle Kinder und Jugendliche, ob mit oder ohne Behinderung, und ihre Familien soll die Kinder- und Jugendhilfe künftig die zuständige Anlaufstelle sein. Dafür stellen wir bereits jetzt die Weichen.

Die SPD Fraktion im Bundestag begrüßt, dass die Höhe der Kostenbeiträge für Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien und in Einrichtungen der Erziehungshilfe deutlich reduziert wird.

In einem ausführlichen Beteiligungsprozess im Jahr 2019 haben Fachleute aus Wissenschaft und Praxis, Bund, Ländern und Kommunen die Grundlage für den jetzt vorgelegten Gesetzentwurf gelegt. Darauf können wir in den parlamentarischen Beratungen gut aufbauen: Für eine bessere Kinder- und Jugendhilfe.“

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