Das Starke-Familien-Gesetz

27. Februar 2019

Ein Kerngedanke der Sozialdemokratie ist: Nicht Herkunft zählt, sondern Talent und Leistung. In Deutschland leben ca. 12 Millionen Kinder. 80% von ihnen haben es gut, die anderen 20% eher nicht. Um diese Kinder muss sich der Staat besonders kümmern. Es geht hierbei um Kinder, deren Eltern Sozialleistungen beziehen oder in gering bezahlten Jobs arbeiten. Nach wie vor hängen die Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder vom Einkommen der Eltern ab. Die SPD möchte das ändern und hat dafür schon viel erreicht: Neben dem bereits verabschiedeten Gute-Kita-Gesetz (mehr Kitaqualität und weniger Gebühren), dem Familienentlastungsgesetz (mehr Kindergeld, geringere Steuern für Familien) arbeiten wir nun am Starke-Familien-Gesetz, das gezielt Familien mit kleinen Einkommen stärken wird.

Das Starke-Familien-Gesetz beinhaltet 3 Maßnahmenpakte:

Erstens: Wir schaffen mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung! Dafür gibt es mehr Geld für das Schulstarterpaket, das für die materielle Ausstattung von Schülerinnen und Schülern sorgt. Darüber hinaus werden Kosten für den ÖPNV komplett übernommen, denn Teilhabe findet oft außerhalb der Schule statt. Das Essen in Kita und Schule wird künftig komplett kostenlos und die Lernförderung ausgebaut. Zukünftig soll sie allen Schülerinnen und Schülern offenstehen und nicht nur denjenigen, die versetzungsgefährdet sind.

Zweitens: Wir packen den Kinderzuschlag an! Statt bisher 250.000 Kinder wollen wir ab sofort bis zu 750.000 erreichen. Dafür schaffen wir die "harte Abbruchkante" beim Kinderzuschlag ab. Wer künftig etwas mehr verdient als es die Bemessungsgrenze zulässt, verliert nicht sofort den gesamten Kinderzuschlag, sondern erhält peu à peu weniger. Damit entfällt das Gefühl, dass Mehrarbeit sich nicht lohnt, weil durch wegfallende Förderungen faktisch weniger Geld zur Verfügung stünde.

Der Kinderzuschlag wird künftig angehoben und pauschal für ein halbes Jahr geleistet - unabhängig davon, ob Eltern in der Zwischenzeit besser verdienen. Die bisherige monatliche Berechtigungsprüfung entfällt und schafft bessere finanzielle Planungssicherheit für Eltern. Unabhängig vom Kinderzuschlag wird das Kindergeld selbstverständlich weiterhin ausbezahlt.

Drittens: Wir stärken Alleinerziehenden den Rücken! Alleinerziehende sollen selbst dann einen Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, wenn sie einen Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt erhalten. Das ist bisher nicht möglich. Mit dieser neuen Regelung öffnen sich noch weitere Möglichkeiten für Alleinerziehende: Sie erhalten Zugang zur Befreiung von Kita-Gebühren und zu Leistungen des Bildungs- und Teilhabegesetz.

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