Das Kooperationsverbot ist aufgehoben – Der Digitalpakt kommt!

21. März 2019

Nach dem Bundestag hat vergangene Woche auch der Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit den Weg frei gemacht für einen kooperativen Bildungsföderalismus in Deutschland. Mit der Änderung des Grundgesetzes wird das Kooperationsverbot endlich abschafft. Damit wird eine langjährige Blockade der CDU/CSU überwunden: Bund und Länder können jetzt gemeinsam die Bildungsinfrastruktur in Deutschland verbessern. Der beharrliche Druck der SPD in Bund und Ländern seit mehr als zehn Jahren hat dazu geführt, dass zunächst im Juni 2017 eine Bildungszusammenarbeit in finanzschwachen Kommunen möglich und ein Schulsanierungsprogramm vom Bund initiiert wurde. Während Bundesministerin Karliczek tatenlos zusah, hat die SPD in starken Verhandlungen im Vermittlungsausschuss dann den gordischen Knoten endgültig durchschlagen!

Von nun an darf der Bund in die kommunale Bildungsinfrastruktur investieren. Darüber hinaus darf er nicht nur in Steine, sondern auch in Beine investieren – Infrastrukturmaßnahmen sind schließlich nur mit zusätzlicher Men- & Womenpower möglich. Die Langfristigkeit des Digitalpakts stellt Pla-nungssicherheit für die betroffenen Kommunen her. Die Länder sind dabei aber nicht aus der Pflicht genommen: Sie investieren weiterhin in Bildung – so gibt es letztendlich deutlich mehr Geld, um Schulen fit für die Zukunft zu machen. Damit die bereitgestellten Mittel auch dort ankommen, wo sie gebraucht werden, hat der Bund eine Kontrollfunktion inne, um die sachgerechte Verwendung der Mittel zu überwachen. Der Digitalpakt ist dabei nur eines von vielen Programmen, das durch die Grundgesetzänderung nun möglich ist. Mit ihm sollen Schüler*innen besser auf die digitale Zukunft vorbereitet werden. Lehren und Lernen wird verbessert und Schulen werden zu digitalen Lernorten ausgebaut. Dafür gibt der Bund in den nächsten fünf Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro aus. Die Länder beteiligen sich zusätzlich mit mindestens 10%. Die Bundesmittel werden die Länder- und Kommunalinvestitio-nen ergänzen, nicht ersetzen. Sie speisen sich aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“, das schon jetzt 720 Millionen Euro für den Digitalpakt Schule bereithält. Es wurde auch genau festgelegt, wofür die zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden. Sie sollen insbesondere in den Aufbau einer digitalen Lehr-/Lernumgebung fließen, unter anderem in Schulhausvernetzung, WLAN, Server- und Cloudangebote. Ist die nötige Infrastruktur vorhanden, können Schulen auch digitale Endgeräte für bis zu 25.000 Euro anschaffen – Smartphones ausgenommen. Aber auch Weiterbildungen für Lehrkräfte können nun mit Mitteln des Bundes finanziert werden. Was bringt schon neue Technik, wenn man sie nicht anwenden kann? Die SPD hat mit der Abschaffung des Kooperationsverbots und der Umsetzung des Digitalpakts Schule einen großen politischen Erfolg errungen, auf den wir zu Recht stolz sein können. Ohne die SPD in der Bundesregierung hätte es diesen Fortschritt in der Bildungspolitik in Deutschland nicht gegeben.

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