Das Halbe-Halbe-Gesetz

22. Oktober 2018

Der Bundestag hat auf Initiative der SPD beschlossen: Ab dem 01.01.2019 werden die Krankenkassenbeiträge wieder zu gleichen Teilen von ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen bezahlt. Der Zusatzbeitrag, den bisher nur die ArbeitnehmerInnen zahlen mussten, wird künftig paritätisch aufgeteilt. Bei Rentnerinnen und Rentnern zahlt die Rentenversicherung den Arbeitgeberanteil. Damit sorgt die SPD dafür, dass am Ende des Monats mehr Geld im Portemonnaie übrig bleibt.

Mit dem Halbe-Halbe-Gesetz setzt die SPD ein zentrales Wahlkampfthema um. Für uns ist es ein wichtiges Anliegen, dass endlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner sowie die Selbstständigen bei ihren Krankenkassenbeiträgen entlastet werden.

Bisher teilen sich ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen die Beiträge der Krankenversicherung - leider aber nicht zu komplett gleichen Teilen. Den Zusatzbeitrag, dessen Höhe jede Krankenkasse für sich individuell festlegen darf, zahlten bis zuletzt nur die ArbeitnehmerInnen. Damit machen wir endlich Schluss.

Ab dem 01.01.2019 teilen sich ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen auch den Zusatzbeitrag, der im momentan im Durchschnitt bei 1 Prozent des Bruttoeinkommens liegt. Damit haben die ArbeitnehmerInnen 0,5 Prozent mehr von ihrem Bruttolohn in der Tasche. Legt man einen Durchschnittslohn von 2.500 Euro brutto/Monat dieser Rechnung zugrunde, ergibt sich eine Ersparnis von 150 Euro pro Jahr.

Auch Selbstständige mit geringem Einkommen profitieren von unserem Halbe-Halbe-Gesetz, denn der Mindestbeitrag zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung wird für sie mehr als halbiert. Ab dem 01.01. 2019 beträgt der monatliche Mindestbeitrag nur noch 161 Euro statt bisher 342 Euro. Während des Bezuges von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld fallen darüber hinaus künftig keine Mindestbeiträge mehr an, wenn in dieser Zeit keine Einnahmen aus der Beschäftigung erzielt werden.

Teilen