Das Gute-Kita-Gesetz

22. Oktober 2018

SPD-Familienministerin Franziska Giffey hat ein besonderes Motto: "Damit jedes Kind es packt!". Aber was heißt das genau? Zum Beispiel mehr Qualität und weniger Gebühren mit dem Guten-Kita-Gesetz.

Mit dem Guten-Kita-Gesetz setzt die SPD ein zentrales Wahlkampfthema um. Künftig beteiligt sich der Bund an der Ausgestaltung und damit an der Verbesserung der Kita-Qualität.

Deutschland hat 16 Bundesländer und damit auch 16 unterschiedliche Herausforderungen in der Kindertagesbetreuung. Bei den einen fehlen Fachkräfte, andere wollen gesünderes Essen anbieten. In sozialdemokratisch geführten Ländern gibt es häufig gebührenfreie Kita-Plätze, die es so woanders nicht gibt. Die Situation vor Ort an meinen beiden Arbeitsplätzen ist dafür beispielhaft: Bayern bietet keine kostenfreien Kitaplätze an, Berlin hingegen schon.

Wir wollen die Länder daher unterstützen, ihre Standards so anzupassen, dass alle Kinder überall die gleichen Chancen erhalten – und das deutschlandweit.

Um das zu bewerkstelligen, haben wir einen Instrumentenkasten entwickelt, mit dem die Länder und Kommunen flexibel in etwa mehr Erzieherinnen und Erzieher, deren Weiterbildung oder in ganzheitliche Bildungsangebote – etwa in die Sprachförderung – investieren können. Wo es am ehesten brennt, wissen die Kitas vor Ort selbst am besten. Wir schreiben den Ländern daher nicht vor, wo sie ansetzen sollen. Trotzdem wird es aber auch verbindliche Vereinbarungen geben, damit das Geld auch bei den Kinder und ihren Familien ankommt.

Kitas sind Orte der frühkindlichen Bildung, nicht nur der Betreuung. Genauso wie Schulen und Unis kostenlos sind, muss auch der Besuch von Kitas kostenlos sein. Deshalb sollen die zusätzlichen Mittel auch für Maßnahmen zur Gebührenfreiheit genutzt werden.

Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, ALG II, Sozialhilfe oder Leistungen für Asylbewerber erhalten, sollen zudem überall unbürokratisch von den Gebühren befreit werden. Damit unterstützen wir vor allem Familien, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen.

Bis 2022 stellt Berlin für alle Maßnahmen des Guten-Kita-Gesetzes 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Und auch nach 2022 will der Bund sich weiter finanziell in der frühen Bildung engagieren.

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