Brückenteilzeit kommt

22. Oktober 2018

Die SPD setzt sich seit je her für die Stärkung von Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechten ein. Ein weiterer Schritt ist das Gesetz zur Brückenteilzeit, das unser SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil jetzt durchgesetzt hat. Damit erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum 01.01.2019 endlich das Recht, nach einer Phase der Teilzeitarbeit zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren.

Bereits in der letzten Legislaturperiode haben wir uns für das Rückkehrrecht von einer Teilzeit- in eine Vollzeitstelle stark gemacht. Leider ohne Erfolg. Umso schöner ist es, dass sich die SPD nun mit dieser zentralen Forderung durchsetzen konnte.

Ob für die Weiterbildung, ein Ehrenamt, die Familie oder den Hausbau. Manchmal braucht es mehr Zeit für andere Dinge, auch neben der Arbeit. Damit sich die Arbeit künftig mehr nach den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern richtet, und nicht genau andersherum, haben wir die Brückenteilzeit beschlossen.

Ab dem 01.01.2019 können Beschäftigte von einer Vollzeit- in eine Teilzeitstelle wechseln, um nach mindestens 1 Jahr und nach maximal 5 Jahren wieder in ihre vorherige Vollzeitarbeit zurückzukehren. Voraussetzung dafür ist, dass der Betrieb mindestens 46 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, man länger als 6 Monate angestellt war und den Antrag mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Teilzeitbeginn eingereicht hat.

Von der Brückenteilzeit profitieren vor allem Frauen, denn Teilzeitarbeit ist ein überwiegendes weibliches Phänomen. Momentan arbeiten etwa 9 Millionen Frauen in Teilzeit (im Gegensatz zu 2,4 Millionen Männern) und erhalten damit eine schlechtere Rente. Damit machen wir Schluss, denn wir von der SPD wissen, dass die individuelle Lebensplanung anders aussieht als Personalpläne von Unternehmen es vorsehen.

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